Europäische Kommission#
Eines der Hauptorgane der Europäischen Union, besteht (1999) aus 20 Mitgliedern (je 2 aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Großbritannien, je eines aus den übrigen 10 Mitgliedstaaten der EU, darunter Österreich). Der Präsident der Europäischen Kommission wird von den Regierungen der EU-Staaten bestimmt. Die Mitglieder der Europäischen Kommission werden für eine Amtszeit von 5 Jahren vom Präsidenten der Kommission eingesetzt und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments von den betreffenden Regierungen bestätigt.
Die Mitglieder der Europäischen Kommission sind für bestimmte Ressorts zuständig, die Beschlüsse werden aber vom gesamten Kollegium gefasst. Die Europäische Kommission ist unabhängig von den Regierungen und kann nur durch einen Misstrauensantrag des Europäischen Parlaments abgesetzt werden. Die Europäische Kommission ist Hüterin der EU-Verträge und wacht über deren Einhaltung in den Mitgliedstaaten.
Im legislativen Bereich verfügt die Europäische Kommission über Initiativrecht und kann auch im zwischenstaatlichen Bereich gleichberechtigt zu den betreffenden Regierungen Vorschläge machen. Als Exekutivorgan arbeitet die Europäische Kommission Durchführungsbestimmungen zu Vorschriften aus, sorgt für die Umsetzung der Vertragsbestimmungen und verwaltet das Budget der EU. Die Dienststellen der Europäischen Kommission befinden sich großteils in Brüssel (Belgien), teilweise auch in Luxemburg. Die rund 15.000 Beamten der Europäischen Kommission sind 33 Generaldirektionen zugeordnet. Österreichischer EU-Kommissar war von 1995 - 2004 Franz Fischler (zuständig für Agrarangelegenheiten, seit 1999 auch für Fischerei).
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