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Europäischer Gerichtshof, EuGH#

1958 geschaffener Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Luxemburg, sorgt für die Auslegung und Anwendung der Verträge der Europäischen Union und die Wahrung des EU-Rechts. Der EuGH besteht aus 15 unabhängigen Richtern (je einer aus jedem Mitgliedstaat), die von 9 Generalanwälten unterstützt werden und für eine Amtszeit von 6 Jahren von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden.

Seit 1989 besteht auch ein Gericht erster Instanz, das für Klagen von Einzelpersonen und Unternehmen zuständig ist. Der EuGH überwacht die Einhaltung der EU-Verträge in den Mitgliedstaaten und die Tätigkeit der EU-Organe (Nichtigkeits- bzw. Untätigkeitsklagen). Ein Großteil der Richtsprüche des EuGH sind so genannte Vorabrechtsentscheidungen zur Auslegung oder Gültigkeit des EU-Rechts für die Jurisdiktion in den Mitgliedstaaten. Österreichischer Richter am EuGH ist seit 1995 Peter Jann.