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Exekutivorgane#

Organe der öffentlichen Aufsicht. Sie werden als Hilfsorgane für eine Behörde tätig, deren Anordnungen sie auszuführen haben. Exekutivorgane sind folgende Wachkörper: Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswache (steht nur den Bundespolizeibehörden zur Verfügung), Korps der Kriminalbeamten (nichtuniformierter Wachkörper, der den Bundespolizeibehörden zur Verfügung steht), städtische Sicherheitswache oder Stadtwache (zum Beispiel Baden bei Wien, Waidhofen an der Ybbs) als ortspolizeilicher Wachkörper, Justizwache, Grenzschutz und Zollwache. Exekutivorgane dürfen unter bestimmten Voraussetzungen, die im Waffengebrauchsgesetz 1969 festgelegt sind, die Waffe verwenden (zum Beispiel Notwehr, Vereitlung von Fluchtversuchen gefährlicher Verbrecher, wenn dies nicht anders möglich ist).