Fideikommiss#
Eine auf rechtsgeschäftlicher Stiftung beruhende Bindung des Familiengutes. Adeliges Familienvermögen (meist Grund und Boden) sollte ungeteilt in der Hand eines Familienmitglieds bleiben, der Inhaber des Fideikommiss bei Verfügungen unter Lebenden oder von Todes wegen beschränkt sein. Ziel war die Sicherung der sozialen Stellung und der vermögensrechtlichen Grundlage für die Familie über Generationen hinweg. Das Fideikommiss wurde in Österreich 1919 beseitigt.
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