Gemeindebund, Österreichischer#
1947 gegründet; freiwilliger Zusammenschluss der Gemeinden auf vereinsrechtlicher Basis; durch die Novelle des Bundesverfassungsgesetzes 1988 (ebenso wie die Interessenvertretung der Städte, der Österreichische Städtebund) als Interessenvertretung der Gemeinden verfassungsrechtlich verankert. Als solche wird er insbesonders in Begutachtungsverfahren zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes und der Länder und als Verhandlungspartner bei Finanzausgleichsverhandlungen einbezogen. Enge Zusammenarbeit besteht weiters mit dem Österreichischen Städtebund und mit der am Sitz der Niederösterreichischen Landesregierung eingerichteten Verbindungsstelle der Bundesländer. Der Gemeindebund gehört auch der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) an.
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