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Hexenverfolgung#

Die Verfolgung des "Verbrechens der Zauberei" traf hauptsächlich Frauen, in geringem Umfang auch Männer. Maßgeblich waren der Glaube an Schadenzauber, die von Theologen entwickelte Hexenlehre mit ihrem Frauenhass, das Gerichtsverfahren (Folter) und soziale Ursachen (Angst, Neid, Besitzgier). Die ersten mit der Hexenlehre verbundenen Prozesse setzten Ende des 15. Jahrhunderts ein. Um 1580/90 häuften sich die Verfahren. Der absolute Höhepunkt wurde - abweichend von Westeuropa - in Österreich erst um 1680 erreicht. Nach 1700 ging die Verfolgung rasch zurück (letzte Hinrichtung 1750 in Salzburg). Unter Maria Theresia stand Zauberei theoretisch noch unter Strafe. Im Strafgesetz 1783 wird sie nicht mehr erwähnt. Die Prozesse wurden von der weltlichen Obrigkeit aufgrund des geltenden Strafrechts durchgeführt. Bei den Vorwürfen dominierten Teufelsbund und Wetterzauber. Betroffen war überwiegend die ländliche Bevölkerung, besonders Unterschichten und Randgruppen.

Über die Zahl der Opfer existieren nur unvollständige Angaben, die regionalen Unterschiede waren stark. Im Herzogtum Steiermark konnten zwischen 1546 und 1746 rund 820 in ein Verfahren verwickelte Personen nachgewiesen werden. Die größte Prozessserie fand 1675-90 in Salzburg statt. Von 198 Festgenommenen wurden 138 hingerichtet, darunter 56 Knaben im Alter zwischen 9 und 16 Jahren.

Literatur#

  • S. Lorenz (Hg.), Hexen und Hexenverfolgung im deutschen Südwesten, 1994
  • H. Valentinitsch (Hg.), Hexen und Zauberer, Ausstellungskatalog, Riegersburg 1987
  • E. Zöllner (Hg.), Wellen der Verfolgung in der österreichischen Geschichte, in: Schriften des Instituts für Österreich-Kunde 48, 1986.