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Österreichische Hochschüler_innenschaft, ÖH#

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© ÖH

Im September 1945 wurde (mit dem Hochschulgesetz) die "Österreichische Hochschülerschaft" (ÖH) als öffentlich-rechtliche Körperschaft geschaffen.

Die heutige "Österreichische Hochschüler_innenschaft" gliedert sich in drei Bereiche: Studienvertretungen, Hochschulvertretungen und die Bundesvertretung. Die ÖH-Bundesvertretung ist die Vertretung aller Studierenden an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.

Die ÖH (bzw. die 55 MandatarInnen der Bundesvertretung) wird alle zwei Jahre durch alle Studierenden direkt gewählt und bildet das Sprachrohr der Studierenden gegenüber den Hochschulen und der Politik. In sechs Ausschüssen beschäftigen sich die MandatarInnen mit den inhaltlichen Themenbereichen, arbeiten Anträge aus und bereiten Sitzungen der Bundesvertretung vor. Die Umsetzung der Beschlüsse, sozusagen das Tagesgeschäft, wird in 12 Referaten und 4 Arbeitsbereichen von großteils ehrenamtlichen MitarbeiterInnen erledigt.

Die politische Arbeit innerhalb der ÖH ist in Fraktionen organisiert, die zum Teil den politischen Parteien nahestehen:

  • AG (AktionsGemeinschaft)
  • FLÖ (Fachschaftslisten Österreich)
  • FEST (Fraktion engagierter Studierender)
  • GRAS (Grüne & alternative StudentInnen)
  • JUNOS (Junge liberale Studierende)
  • KSV LiLi (Kommunistischer Student_innenverband - Linke Liste)
  • KSV KJÖ (Kommunistischer Studierendenverband)
  • LISTE (Die Liste)
  • RFS (Ring Freiheitlicher Studenten)
  • VSStÖ (Verband sozialistischer Student_innen in Österreich)

Die Mitgliedschaft in der ÖH ist eine Pflichtmitgliedschaft, d.h. alle Studierende sind automatisch Mitglieder der Hochschüler_innenschaft, die durch deren (Pflicht-)Beiträge finanziert wird.


Geschichte

Mit dem am 3. September 1945 erlassenen Hochschulgesetz wurde die "Österreichische Hochschülerschaft" (ÖH) als öffentlich-rechtliche Körperschaft geschaffen. Bis zu den ersten Wahlen, die 1946 stattfanden, war von den drei zugelassenen Fraktionen "Freie Österreichische Studentenschaft" (FÖST/konservativ), "Verband Sozialistischer Studenten" (VSStÖ/sozialdemokratisch) und "Kommunisten" der parteilose Rudolf Wengraf zum Vorsitzenden bestellt worden. Die wichtigste studentenpolitische Forderung in den Anfängen war der Kampf gegen eine Erhöhung der Studiengebühren.

In den ersten Jahren hatten die Rektoren noch ein Einspruchsrecht gegen ÖH-Beschlüsse und durften studentische Funktionäre entheben. Erst 1950 wurde durch das "Hochschülerschaftsgesetz 1950" die studentische Selbstverwaltung tatsächlich verankert.

In den 1950er Jahren unterstützte die ÖH fundamentale soziale Anliegen wie Medikamente, Arztkosten, Stipendien, Erholungsheime oder Mensen finanziell. 1952 führte eine Erhöhung der Studiengebühren zur ersten großen Studentendemo der Zweiten Republik. 1963 wurde erstmals ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Studienbeihilfe verankert. Die 1970er brachten Abschaffung der Studiengebühren (1973) und Einführung des Universitätsorganisationsgesetzes (UOG 1975), das die Mitbestimmung ausbaute. Weitere wichtige Themen waren Zugang zur Universität ohne Matura (durch Studienberechtigungsprüfung), Möglichkeit des Doppelstudiums oder Freifahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln. 1991 sprachen sich die Studenten bei einer Urabstimmung für die Beibehaltung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft aus. 2000 kam es auf Grund der Wiedereinführung von Studiengebühren zu (fruchtlosen) ÖH-Protesten.