Körperschaftsteuer#
Im Körperschaftsteuergesetz normierte Steuer auf das Einkommen von:
- Juristischen Personen (vor allem Kapitalgesellschaften)
- Betrieben gewerblicher Art und öffentlich-rechtlicher Körperschaften
- bestimmten nicht rechtsfähigen Gebilden. Die Bemessungsgrundlage wird im Wesentlichen nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt. Steuerfrei sind Beteiligungserträge.