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Körperschaftsteuer#

Im Körperschaftsteuergesetz normierte Steuer auf das Einkommen von:


  1. Juristischen Personen (vor allem Kapitalgesellschaften)

  2. Betrieben gewerblicher Art und öffentlich-rechtlicher Körperschaften

  3. bestimmten nicht rechtsfähigen Gebilden. Die Bemessungsgrundlage wird im Wesentlichen nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt. Steuerfrei sind Beteiligungserträge.