Körperschaftsteuer#
Im Körperschaftsteuergesetz normierte Steuer auf das Einkommen von:
- Juristischen Personen (vor allem Kapitalgesellschaften)
- Betrieben gewerblicher Art und öffentlich-rechtlicher Körperschaften
- bestimmten nicht rechtsfähigen Gebilden. Die Bemessungsgrundlage wird im Wesentlichen nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt. Steuerfrei sind Beteiligungserträge.
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