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Katalysatorpflicht #

Seit 1987 besteht in Österreich Katalysatorpflicht, d.h. Autos seit 1. 1. 1987 mussten alle Neuwagen über 1500 cm³, seit 1. 1. 1988 auch alle übrigen neuen Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor mit einem Katalysator ausgestattet sein.

Die Einführung des Katalysators führte zur Reduktion gesundheitsgefährdender Stoffe in Fahrzeugabgasen: Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe werden in Wasserdampf und Kohlendioxid umgewandelt, bei Benzinfahrzeugen werden zusätzlich die Stickoxidemissionen reduziert. Die erforderliche Verwendung von ausschließlich bleifreiem Benzin brachte eine zusätzliche Verringerung der Umweltbelastung.

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