Katalysatorpflicht #
Seit 1987 besteht in Österreich Katalysatorpflicht, d.h. Autos seit 1. 1. 1987 mussten alle Neuwagen über 1500 cm³, seit 1. 1. 1988 auch alle übrigen neuen Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor mit einem Katalysator ausgestattet sein.
Die Einführung des Katalysators führte zur Reduktion gesundheitsgefährdender Stoffe in Fahrzeugabgasen: Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe werden in Wasserdampf und Kohlendioxid umgewandelt, bei Benzinfahrzeugen werden zusätzlich die Stickoxidemissionen reduziert. Die erforderliche Verwendung von ausschließlich bleifreiem Benzin brachte eine zusätzliche Verringerung der Umweltbelastung.
Video zum Thema#
Andere interessante NID Beiträge
Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren