Kommunalpolitik#
Das Recht einer Stadt oder Gemeinde, ihre Angelegenheiten im Rahmen der staatlichen Ordnung zu regeln. Dies galt für Städte und kleinere Gemeinden seit dem Mittelalter und wurde in Stadtordnungen oder Weistümern geregelt. 1849 legte das provisorische Reichsgemeindegesetz, seit 1862 legen das Reichsgemeindegesetz und die Gemeindeordnungen der Länder den Rahmen fest. Die kommunale Gestaltungsfreiheit ist weitgehend durch die Finanzkraft abgesteckt bzw. durch gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen begrenzt. Schwerpunkte setzt die Gemeindevertretung (Bürgermeister, Gemeinderat), die weitgehend von politischen Parteien getragen wird. Daneben spielt der Einfluss des Bürgermeisters (in einigen Bundesländern Direktwahl) eine große Rolle. Aufgabenbereiche sind lokale Verkehrs-, Sozial- (vor allem Jugend und Senioren) und Gesundheitspolitik, Umweltschutz, Versorgung und Entsorgung (Kommunalwirtschaft), wirtschaftliche Maßnahmen (Standortwahl für Betriebe) sowie Schulwesen, Sport und Kultur (Bau von Schulgebäuden, Gründung öffentlicher Einrichtungen, Erhaltung von Museen, Bibliotheken, Volkshochschulen, Förderung von Vereinen). Bürgernahe Selbstverwaltung wird durch kommunale Informationen und die örtliche Presse (gefördert durch Rundfunk und regionales Fernsehen) popularisiert, zur Weiterbildung dienen Fachzeitschriften des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes. Wissenschaftliche Grundlagen erarbeiten das Institut für Kommunalpolitik und das Institut für Stadtforschung.
Historische Bilder zu Kommunalpolitik (IMAGNO)
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