Kongrua-Gesetze#
Regelten die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, besonders die Besoldung Geistlicher aus staatlichen Zuschüssen und dem Religionsfonds. Die Kongrua-Gesetze gingen auf Kaiser Joseph II. zurück und wurden durch das Kirchenbeitragsgesetz 1939 (Kirchenbeitrag) aufgehoben.