Landesamtsdirektor#
rechtskundiger Leiter des inneren Diensts des Amts der Landesregierung. Er ist von der Landesregierung mit Zustimmung der Bundesregierung zu bestellen und untersteht der unmittelbaren Aufsicht des Landeshauptmanns.
rechtskundiger Leiter des inneren Diensts des Amts der Landesregierung. Er ist von der Landesregierung mit Zustimmung der Bundesregierung zu bestellen und untersteht der unmittelbaren Aufsicht des Landeshauptmanns.