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Landesverrat#

Strafbar sind Bekanntmachung und Ausspionieren von Staatsgeheimnissen. Straferhöhend ist der Verrat von Geheimnissen an das Ausland. Ebenfalls verboten ist das Betreiben oder Unterstützen eines ausländischen Geheimdienstes zum Nachteil Österreichs oder die Unterstützung des Gegners bei einem Krieg gegen Österreich.