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Lawinenschutz#

in Österreich nach dem Lawinenerlass des Verkehrsministeriums 1996 gesetzlich geregelt, wobei das Hauptaugenmerk auf permanente Sicherungsmaßnahmen gelegt wird, die für die Konzessionierung von Verkehrsanlagen und Aufstiegshilfen (zum Beispiel Schlepp- oder Sessellifte) Voraussetzung sind. Darüber hinaus gibt es Lawinen- und Sprengseilbahnen zur gezielten Auslösung von Lawinen.

Die Sicherheit von Siedlungsgebiet liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden. Die kommunalen und die regionalen Behörden werden dabei durch Gefahrenzonenpläne und Schutzmaßnahmen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung (FTD f. WLV) unterstützt. Die Gefahrenzonenpläne zeigen die räumliche Ausdehnung und das Ausmaß von Gefahrenzonen; die Gutachten werden gemäß den forstgesetzlichen Vorgaben erstellt. Schutzmaßnahmen werden von den Dienststellen des FTD f. WLV, welche dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft direkt unterstehen, geplant und ausgeführt.

Literatur#

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Lawinen in Österreich: Lawinengefahr und Lawinenschutz, 1989
H. Kilian, Der Kampf gegen Wildbäche und Lawinen im Spannungsfeld von Zentralismus und Föderalismus, 4 Bände, 1990.


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