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Lehrlingsausbildung#

auch duale Ausbildung genannt, erfolgt in Österreich in Betrieben, kombiniert mit dem obligatorischen Besuch einer Berufsschule. Die wichtigste gesetzliche Grundlage der beruflichen Ausbildung ist das Berufsausbildungsgesetz (1969 in der Fassung 1993). Als Grundlage für die Ausbildung im Betrieb gibt es eine Reihe von Verordnungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. In der Lehrberufsliste werden alle gesetzlich anerkannten Lehrberufe, die Dauer der Lehrzeit (zwischen 2 und 4 Jahren, in den meisten Fällen 3 Jahre) sowie die "Verwandtschaftsregelung" zwischen den Lehrberufen angeführt. In Ausbildungsvorschriften werden die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse in einem Berufsbild für jeden Lehrberuf festgelegt, aufgrund dessen der Ausbildungsbetrieb den Lehrling heranzubilden hat. Als Behörde erster Instanz in Lehrlingsangelegenheiten fungieren die bei den Wirtschaftskammern in den 9 Bundesländern eingerichteten Lehrlingsstellen. Ihre Aufgabe ist unter anderem die Überwachung der Ausbildung in den Betrieben.

Die Berufsschule als berufsbegleitende Teilzeitschule, die von den Lehrlingen während ihrer Lehrzeit zu besuchen ist, hat die Aufgabe, in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, die betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie die Allgemeinbildung zu erweitern. Der Besuch berufsbildender mittlerer oder höherer Schulen ersetzt für die jeweils entsprechenden Lehrberufe entweder die ganze oder Teile der Lehrzeit.

Der Anteil der Lehrlinge an der Gruppe der 15-19-jährigen betrug 1994 47 %; in 211 Berufsschulen wurden Schüler aus 229 Lehrberufen unterrichtet, wobei 90 % der Schüler auf die 10 stärksten Berufe entfielen. Der Anteil von Lehrlingen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist von 1989 bis 1992 deutlich gestiegen (von 14 % auf 29,2 %).

Literatur#



R. Leo, Die duale Lehrlingsausbildung in Österreich, Diplomarbeit, Wien, 1994