Magister#
Der Magister (weiblich Magistra) ist ein akademischer Grad und stammt vom lateinischen "magis" - mehr und dem deutschen Meister ab.
Im Altertum war der Begriff eine Bezeichnung für Männer mit höherem Ansehen oder höherer Gewalt, im Mittelalter für Schulleiter und Gelehrte.
Bis zu seinem Verbot 1786 war er ein Akademischer Grad der österreichischen Universitäten bei Abschluss der den "oberen" Fakultäten (Theologie, Medizin, Jura) vorgelagerten Studien an der Artisten- bzw. Philosophischen Fakultät.
Der Magistertitel wurde wieder seit 1903 "nach Art der Doktorspromotionen" an Absolventen des Kurzstudiums Pharmazie verliehen und erfuhr von neuem durch das Allgemeine Hochschul-Studiengesetz (1966) bzw. das Kunsthochschul-Studiengesetz (1983) weite Verbreitung. Denn durch sie wurden die der wissenschaftlichen Berufsvorbildung dienenden Diplomstudien zur Regel (die Doktoratsstudien sollen hauptsächlich der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit dienen).
Von Magister leitet sich auch das englische Wort Master ab.