Ministerpräsident#
Titel für das Oberhaupt der k. k. Regierung 1868-1918. Die Funktion gab es ab 17. 3. 1848, als die Bildung eines verantwortlichen Ministerrats unter Vorsitz eines Ministerpräsidenten verfügt wurde. 1861-68 war der offizielle Titel "Vorsitzender des Ministerrates". Als Amt stand dem Ministerpräsidenten das Ministerratspräsidium zur Verfügung.
Literatur#
- A. Novotny, Der Monarch und seine Ratgeber, in: Die österreichisch-ungarische Monarchie, Band 2 (Verwaltung und Rechtswesen), 1975