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Nebenbahnen#

Laut Eisenbahngesetz 1957 für den öffentlichen Verkehr bestimmte Schienenbahnen von geringer Verkehrsbedeutung, soferne sie nicht Straßenbahnen sind.

Die Nebenbahnen sind aus den Lokalbahnen der Monarchie hervorgegangen, für deren Finanzierung staatliche Begünstigungen gewährt und für deren Bau und Betrieb vereinfachte Regelungen erlassen wurden, um auch für wirtschaftlich schwächere Regionen Eisenbahnanschlüsse zu schaffen. Von dem insgesamt rund 6300 km umfassenden öffentlichen Streckennetz für Schienenbahnen sind (1993) rund 2600 km Nebenbahnen, davon zirka 440 km in Privatbetrieb.

Durch rationelle moderne Betriebsformen, wie den Zugleitbetrieb mit Funk und den Einsatz leichter und energiesparender Fahrzeuge, wird versucht, das Verkehrsaufkommen zu steigern und so die wirtschaftliche Situation zu verbessern, um zumindest für einen Teil der Nebenbahnen den Fortbestand zu sichern.


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