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Was leisten Parteien und Interessengruppen? (Essay)#


Peter Filzmaier


Parteien entstehen a) als Reaktion auf Konfliktlinien einer Gesellschaft, d. h., Auseinandersetzungen von Gruppen können zu Parteigründungen führen. Typisches Beispiel sind die Grünen als Konsequenz des Konfliktes zwischen Wirtschaft und Umwelt.

Oft sind Parteien b) die Reaktion auf Modernisierungsprozesse, d. h., sie vertreten durch die gesellschaftliche Entwicklung und deren Folgen entstandene Interessen. Sozialistische Parteien waren Konsequenz der industriellen Revolution, welche mit der Arbeiterschaft eine neue Klasse entstehen ließ.

Ebenso gründen sich Parteien c) in Krisensituationen und/oder bei institutionellen Veränderungen. So entstand in Italien 1993/94 nach Korruptionsskandalen ein Parteien- und Wahlsystem.

Parteien leisten, wie auch Interessengruppen, die Funktion der Interessenaggregation, d. h., es werden Einzelinteressen zu allgemeinen Interessen zusammengefasst, verstärkt artikuliert und im politischen Prozess durchzusetzen versucht. Der Unterschied zu den Interessengruppen ist, dass Letztere die Politik einer Regierung beeinflussen wollen, ohne dieser anzugehören. Parteien hingegen wollen Teil der Regierung werden, um Politik zu gestalten.

Parteien sind – durch ihre Kontrollfunktionen auch als Opposition – für das Staatsganze verantwortlich, Interessengruppen zunächst den von ihnen vertretenen Anliegen. Innerhalb der Interessengruppen gibt es allerdings a) self-oriented interest groups, welche Ziele anstreben, die unmittelbar den Mitgliedern Nutzen bringen – beispielsweise Gewerkschaften –, und b) public interest groups, die öffentliche Interessen propagieren (etwa Umweltorganisationen).

In Staaten mit einer hohen Akzeptanz des Parteiensystems bzw. starken Parteien haben Interessen, die nicht von den Parteien vertreten werden, eine deutlich geringere Chance öffentlich artikuliert und in Entscheidungen umgesetzt zu werden. Das gilt auch für Österreich, wobei als zusätzliche Besonderheit die Grenzen zu Interessengruppen oft unklar sind.

Korporatismusmodelle, insbesondere das Modell der österreichischen Sozialpartnerschaft, und das Beispiel der personellen und institutionellen Verflechtung österreichischer Kammern und Verbände mit politischen Parteien zeigen, dass eine Verbindung durchaus gegeben ist. Die Sozialpartnerschaft der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen ist ein zentraler Faktor des politischen Systems in Österreich, obwohl es keine verfassungsmäßige Verankerung als Element des politischen Systems gibt.


Dieser Essay stammt mit freundlicher Genehmigung des Verlags aus dem Buch:

© 2007 by Styria Verlag in der, Verlagsgruppe Styria GmbH & Co KG, Wien
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