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Patrozinium#

Die Schutzherrschaft eines Heiligen über die ihm geweihte (katholische) Kirche. Im frühen Mittelalter hing das Patrozinium oft mit der Aufbewahrung von Reliquien zusammen; auch Schlüsse auf den damaligen Rechtsträger der Kirche und ihres Besitzes können aus dem Patrozinium gezogen werden (Martinskirchen für karolingische Zeit, Stephanskirchen für die Abhängigkeit von Passau). Das jährliche Gedächtnis wurde durch ein kirchliches und weltliches Fest (Kirtag) gefeiert, aus dem oft die ersten Jahrmärkte entstanden.

Literatur#

  • F. Zarl, Die Besiedlung und Christianisierung des Viertels ob dem Wienerwald im Lichte der Volkskunde. Patrozinienforschung und Ortsnamenkunde, Dissertation, Wien 1963.