Pragmatische Sanktion#
Am 19. 4. 1713 legte Karl VI. seinen Räten eine Erklärung über die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit aller seiner Länder vor, in der auch die Erbfolge der Frauen (anders als im "Pactum mutuae successionis" von 1703) festgelegt wurde. Im Falle des Aussterbens des habsburgischen Mannesstamms sollten Karls Töchter und deren Nachkommen, dann die Töchter Josephs I. und zuletzt die Leopolds I. erbberechtigt sein. In den Jahren 1720-23 bestätigten die Landtage der Erbländer, 1722 auch der ungarische Reichstag diese Verfügung, die damit zum anerkannten Verfassungsgesetz der Monarchie bis 1867 wurde. In den Jahren 1725-30 erreichte man zwar auch die Anerkennung der meisten ausländischen Mächte, doch hielten sich nach Karls VI. Tod 1740 einige nicht daran, so dass es zum Österreichischen Erbfolgekrieg kam.
Literatur#
- G. Turba, Die Pragmatische Sanktion, 1913
- W. Brauneder, Die Pragmatische Sanktion. Das Grundgesetz der Monarchia Austriaca, in: K. Gutkas (Hg.), Prinz Eugen und das barocke Österreich, 1985
- Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs, 1987
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