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Privilegium maius #

Großer Freiheitsbrief


Privilegium maius. Titelseite des für Kaiser Maximilian I. angefertigten Exemplars, 1512., © Franz Hubmann, Wien, für AEIOU
Privilegium maius. Titelseite des für Kaiser Maximilian I. angefertigten Exemplars, 1512.
© Franz Hubmann, Wien, für AEIOU
Im Auftrag Herzog Rudolfs IV. 1359 hergestellte Urkundenfälschung, in der dem österreichischen Herzog Sonderrechte zugestanden wurden: Lehensempfang im eigenen Land, Herrschaftssymbole (Zinkenkrone und Zepter), Gerichtsbarkeit ohne Appellationsmöglichkeit an den Kaiser, Erbfolge im Sinne der Primogenitur und in weiblicher Linie.

Das Herzogtum Österreich sollte mit den angeschlossenen Gebieten unteilbar sein, Reichsheerpflicht nur mit 12 Mann für die Dauer eines Monats gegen Ungarn bestehen. Bei Feierlichkeiten sollte der Herzog als Pfalzerzherzog gelten und seinen Platz zur rechten Seite des Kaisers, unmittelbar nach den Kurfürsten, haben.

Tenor der Fälschung war eine Minderung der reichsfürstlichen Pflichten. Insgesamt ließ Rudolf IV. 5 Urkunden fälschen, in das so genannte Henricianum (dat. 1056) sind überdies angebliche Urkunden von Julius Caesar und Kaiser Nero inseriert.


Kaiser Karl IV. verweigerte auf Rat von F. Petrarca die Bestätigung, Friedrich III. erteilte sie 1442 als König und 1453 als Kaiser. Auch Rudolf II. 1599 und Karl VI. 1729 bestätigten das Privilegium maius.


Das Privilegium maius verlor 1804 seine staatsrechtliche Bedeutung, 1856 wurden die Urkunden von W. Wattenbach als Fälschungen erkannt.



Literatur#

  • A. Lhotsky, Das Privilegium maius, Geschichte einer Urkunde, 1957