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Produkthaftung#

Die auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes 1988 bestehende verschuldensunabhängige Haftung des Erzeugers, Importeurs oder Händlers gegenüber Nichtunternehmern für die durch fehlerhafte Produkte (bewegliche körperliche Sachen) verursachten Folgeschäden, soweit sie pro Ereignis 500 Euro überschreiten.

Weiterführendes#

Literatur#

  • T. Barchetti und L. Formanek, Das österreichische Produkthaftungsgesetz, 1988


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