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Rechtspfleger#

Gerichtsbeamte, denen zur Entlastung der Richter einfachere Geschäfte der Zivilgerichtsbarkeit 1. Instanz übertragen sind. Der Tätigkeitsbereich liegt vor allem im Mahn- und Exekutionsverfahren, im Privatkonkurs und im Führen von Grund- und Firmenbuch; sie sind gegenüber dem nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter weisungsgebunden; an ihn bzw. an die übergeordnete Instanz geht der Rechtszug.