Restitutionsedikt#
Auf dem Höhepunkt seiner militärischen und politischen Erfolge im Dreißigjährigen Krieg erließ Kaiser Ferdinand II. am 6. 3. 1629 ein Edikt, durch das die Rekatholisierung aller nach 1552 säkularisierten oder an die Protestanten übergegangenen Kirchengüter angeordnet wurde.
Die Durchführung sollte ausschließlich durch kaiserliche Kommissare erfolgen. Dies hätte einen fast vernichtenden Schlag für das evangelische Deutschland bedeutet und die Macht der Landesfürsten untergraben. So gab es nicht nur unter den evangelischen Fürsten heftigen Widerstand dagegen.
Die Auseinandersetzungen bewogen den schwedischen König zum Eingreifen in den 30-jährigen Krieg. Zur Durchführung des Edikts kam es nicht; es wurde durch den Westfälischen Frieden auch formell außer Kraft gesetzt.
Literatur#
- M. Frisch, Das Restitutionsedikt, 1993
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