Rundfunk, Österreichischer, Ges. m. b. H.#
Am 11. 12. 1957 gegründete Rundfunkgesellschaft, die ab 1. 1. 1958 allein zur Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen berechtigt war. Mit ihrer Errichtung endete die Zeit der Rundfunkprovisorien nach Ende des 2. Weltkriegs.
Gesellschafter waren Bund (97,3 %) und Länder (2,7 %). Wegen der proportionalen Besetzung aller wichtigen Positionen und ihrer parteienabhängigen Programmgestaltung wurde die Gesellschaft als "Proporzrundfunk" kritisiert und durch das Rundfunkvolksbegehren 1964 sowie das Rundfunkgesetz von 1966 reformiert ( ORF).
Literatur#
- V. Ergert, 50 Jahre Rundfunk in Österreich, Band 3, 1977
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