Sachwalter#
Eine vom Gericht bestellte Person, die eine geistig oder physisch kranke Person im Rechtsleben vertritt; Bestellung auf Antrag oder von Amts wegen. Der Vertretungsumfang richtet sich nach dem Wohl der zu vertretenden Person, die innerhalb der Vertretung geschäftsunfähig ist (Ausnahme: geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens).
Literatur#
- H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts II, 1991
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