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Schöffengericht#

Besteht aus 2 Berufs- und 2 Laienrichtern (Schöffen) und entscheidet in 1. Instanz über einzelne in der Strafprozessordnung aufgezählte Delikte und jene, die mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht und nicht dem Geschworenengericht zugewiesen sind. Das Urteil richtet sich nach der Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Meinung des vorsitzenden Berufsrichters.