Schulpsychologischer Dienst #
(bis 1975 Pädagogisch-Psychologischer Dienst)
Wurde in der 2. Republik unter anglo-amerikanischem Einfluss in den Bundesländern aufgebaut (in Wien bereits 1948). Seit 1962 ist er für alle Landesschulräte verpflichtend, Organisationsstatuten wurden 1965 bzw. 1968 erlassen. Der Schulpsychologische Dienst berät bei Einschulungsfragen, Lern- und Entwicklungsstörungen und Schulübertritten sowie bei der Berufswahlvorbereitung (Bildungsberatung) und Ähnlichem. Weiters wirkt er bei der fachlichen Weiterbildung der Lehrer mit und führt Untersuchungen zur Klärung pädagogisch-psychologischer Probleme durch.
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