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Sekten #

(lateinisch "secta" = Richtung, Schule, Partei, bzw. lateinisch "sequi" = folgen)


Kirchliche bzw. allgemeine Bezeichnung für religiöse Sondergemeinschaften, die sich in Lehre, Praxis und Organisation von den größeren Religionsgemeinschaften unterscheiden. Oft stehen die Gründerpersönlichkeit oder eine besondere Lehre im Vordergrund. Sektenbildung begleitet die gesamte Geschichte des Christentums (gnostische Sekten, Katharer, Waldenser, Täufer und andere) und anderer Religionen. Das österreichische Staatskirchenrecht kennt den Sektenbegriff nicht. Ein Kriterium zur Beurteilung von Sondergruppen aus kirchlicher Sicht bildet die Teilnahme am ökumenischen Dialog.

Literatur#

  • Arbeitsgemeinschaft der Pastoralämter Österreichs (Hg.), Sekten und religiöse Sondergemeinschaften in Österreich (Werkmappe), 1978ff.
  • H. Gaspar und andere (Hg.), Lexikon der Sekten, Sondergruppen und Weltanschauungen, 1990