Sicherheitsdirektionen#
Organe der unmittelbaren Bundesverwaltung, 2. Instanz im Rahmen der Sicherheitsverwaltung. Eine Sicherheitsdirektion besteht in jedem Bundesland und ist der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres unterstellt. An der Spitze steht der Sicherheitsdirektor, in Wien ist er zugleich der Polizeipräsident. Den Sicherheitsdirektionen obliegen besonders die Angelegenheiten der allgemeinen Sicherheitspolizei (Polizei).