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Sozialpartnerschaft und Interessenverbände#

Die Sozialpartnerschaft ist die Zusammenarbeit der Interessenverbände von Arbeitgebern (Wirtschaftskammer Österreichs, Landwirtschaftskammer Österreichs) und Arbeitnehmern (Arbeiterkammern, Österreichischer Gewerkschaftsbund) und Vertretern der Bundesregierung.


Für die gesetzlichen Interessenvertretungen gilt die Pflichtmitgliedschaft, d. h. sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind meist verpflichtet, in der für ihn zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung Mitglied zu sein.


Die Wirtschaftskammer Österreich vertritt als Dachorganisation der neun Wirtschaftskammern in den Bundesländern die selbständigen Unternehmen. Sie ist fachlich in sieben Sparten gegliedert: Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Information und Consulting.


Die Bundesarbeitskammer und die 9 Landeskammern für Arbeiter und Angestellte vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer; auch Lehrlinge, Karenzurlauber und Arbeitslose sind Mitglieder.
Die Landwirtschaftskammer Österreich mit den neun Landwirtschaftskammern der Bundesländer vertritt die selbständigen Land- und Forstwirte.


Die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe umfasst 9 Kammern:

  1. Österreichische Apothekerkammer
  2. Österreichische Ärztekammer
  3. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
  4. Österreichische Zahnärztekammer
  5. Österreichische Notariatskammer
  6. Österreichische Patentanwaltskammer
  7. Österreichische Rechtsanwaltskammer
  8. Bundeskammer der Tierärzte Österreichs
  9. Kammer der Wirtschaftstreuhänder.


Zu den freien Interessenverbänden zählen der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Industriellenvereinigung (IV).


Kern der Sozialpartnerschaft ist die 1957 gegründete Paritätische Kommission, in der sich Spitzenfunktionäre der vier Sozialpartnerverbände (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Österreichischer Gewerkschaftsbund) und der Bundesregierung treffen, um einen Konsens in sozialen, wirtschaftlichen und politischen Fragen zu finden.


Diese Zusammenarbeit bewirkte eine niedrige Streikrate, sozialen Frieden und politische Stabilität und leistete damit einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Sozialpartnerschaft galt lange Zeit als konsenspolitisches Fundament der österreichischen Innenpolitik. Es gab jedoch in den letzten Jahrzehnten auch immer wieder Kritik, und die Bedeutung der Sozialpartnerschaft nahm kontinuierlich ab.


Durch den Beitritt Österreich zur Europäischen Union (1995) wurde der Trend zur Verschiebung des Kräfteverhältnisses zu Gunsten der Wirtschaft beschleunigt. Der Regierungsantritt der ÖVP/FPÖ-Koalition im Jahr 2000 brachte eine politische Wende, mit der 30 Jahre ununterbrochene Regierungsbeteiligung der SPÖ endeten und der Einfluss der Sozialpartnerschaft spürbar zurückgedrängt wurde.