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Sparvereine#

Bei Vereinsversammlungen oder losen Zusammenkünften von Vereinsmitgliedern gesammelte Mittel werden unter dem Hinweis auf den Sparverein bei Banken auf Rechnung und im Namen der einzelnen Mitglieder veranlagt. Eigentlich ein Bankgeschäft und Vereinen daher verboten, besteht im österreichischen Bankwesengesetz dafür eine Legalkonzession. Sparvereine dürfen nur Gelder von Vereinsmitgliedern annehmen, Vorteile sind höhere Zinssätze, Werbegeschenke usw.