Staatsanwaltschaft#
Vom Gericht getrennte Justizverwaltungsbehörde, die die öffentliche Anklage im Strafverfahren wahrnimmt. Die Beamten der Staatsanwaltschaft müssen Richter gewesen sein, sind hierarchisch gegliedert und unterstehen der Weisungsbefugnis ihres Vorgesetzten. Die Geschäfte der Staatsanwaltschaft besorgt beim Bezirksgericht der Bezirksanwalt, beim Gerichtshof der Staatsanwalt, beim Oberlandesgericht der Oberstaatsanwalt und beim Obersten Gerichtshof der Generalprokurator. Die Staatsanwaltschaft hat auch in Personenstandsachen Klagerechte (Nichtigkeit einer Ehe, Bestreitung der Ehelichkeit eines Kindes).
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