Staatsbürgerschaft#
Erwerb (Abstammung, Verleihung, Dienstantritt als Universitätsprofessor, Erklärung und Anzeige) und Verlust (Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft, Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates, Entziehung und Verzicht) werden im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (mit Novellen) geregelt. Für Staatsbürgerschaftsnachweise ist die Gemeinde zuständig; Doppelstaatsbürgerschaft ist unter besonderen Umständen möglich.
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