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Staatsgrundgesetz#

Über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. 12. 1867, legte für die österreichische Reichshälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie die Grund- und Freiheitsrechte fest und ist mit Zusätzen (Freiheit der Kunst, Datenschutz) noch heute Bestandteil der österreichischen Verfassung. Dieser Grundrechtskatalog des liberalen Rechtsstaats sollte die individuelle Freiheitssphäre vor staatlichen Eingriffen schützen. Eine seit 1964 im Bundeskanzleramt tätige Kommission erarbeitet auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention einen neuen Katalog unter Berücksichtigung sozialer Grundrechte (Recht auf Arbeit und andere).

Literatur#

  • P. Sieghart, Die geltenden Menschenrechte, 1988