Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast

Stiftungsrecht#

Geregelt im Bundesstiftungs- und Fondsgesetz 1974, soweit die Zwecke einer Stiftung über den Interessenbereich eines Landes hinausgehen; ansonsten landesgesetzliche Regelung. Stiftungen sind durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen, sie entstehen durch Stiftungserklärung und Behördenentscheid. Seit September 1993 gibt es die Privatstiftung, die nicht auf gemeinnützige oder wohltätige Zwecke beschränkt ist, sondern zum Beispiel zur Versorgung von Familienangehörigen dient.

Literatur#

  • P. Csoklich und B. Gröhs, Stiftungen - Ein Praxisleitfaden, 1993


Andere interessante NID Beiträge

Bild 'default'
*
Bild 'default'
*
Bild 'default'

Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren
Andere interessante Austria-Wiki Beiträge