Strafmündigkeit#
In Österreich können Jugendliche ab 14 Jahren bestraft werden. Bis zum 19. Lebensjahr bestehen Besonderheiten (Jugendgerichtsbarkeit).
In Österreich können Jugendliche ab 14 Jahren bestraft werden. Bis zum 19. Lebensjahr bestehen Besonderheiten (Jugendgerichtsbarkeit).