Studienförderung#
Bis 1963 nur durch Privatstipendien von Stiftungen, Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtlichen Interessenvertretungen und privaten Organisationen, seither vom Staat umfassend ausgebaut. Bei sozialer Bedürftigkeit und günstigem Studienerfolg werden Studienbeihilfen, Fahrtkostenbeihilfen (für Studierende über 27 Jahre), Studienzuschüsse, Beihilfen für Auslandsstudien und Förderungsstipendien gewährt. Letztere werden wie auch die Leistungsstipendien (soziale Bedürftigkeit nicht maßgeblich) nur bei hervorragenden Studienleistungen zuerkannt. Alle Studierenden kommen in den Genuss der Schülerfreifahrt und sind unfallversichert.
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