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Todesstrafe#

Unter Kaiser Joseph II. in Österreich erstmals 1781 abgeschafft, 1795 jedoch für Hoch- und Landesverrat (Jakobiner-Verschwörung) und durch das Strafgesetzbuch 1803 auch für andere schwere Verbrechen wieder eingeführt. 1919 für das ordentliche Verfahren abgeschafft, wurde sie 1934 neuerlich eingeführt (Bürgerkrieg). Unter dem Nationalsozialismus wurde sie vor allem gegen politische Gegner angewendet. Nach dem 2. Weltkrieg zunächst im ordentlichen Verfahren für zulässig erklärt, wurde sie in diesem 1950 beseitigt, 1968 auch für das standgerichtliche Verfahren. 1988 trat Österreich der Konvention über die Abschaffung der Todesstrafe bei.

Weiterführendes#

Literatur#

  • F. Ermacora, Grundriß der Menschenrechte in Österreich, 1988