Untersuchungsausschüsse#
Zur Kontrolle der Bundesregierung kann der Nationalrat durch Mehrheitsbeschluss Untersuchungsausschüsse einsetzen. Sie werden von den Parteien beschickt und sollen Beweiserhebungen durchführen, wobei alle Behörden zur Amtshilfe verpflichtet sind. Über allfällige Sanktionen (zum Beispiel Misstrauensanträge gegen einen Bundesminister oder die Regierung) hat der Nationalrat zu entscheiden. Größere politische Bedeutung kam den Ausschüssen in den Fällen Wiener Allgemeines Krankenhaus (1980-81), Wohnbau-Ost (1983), Lucona (1988-89) und Noricum (1989-90) zu, die zum Rücktritt prominenter Politiker führten.