Urheberrecht#
In Österreich geregelt durch das Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1936. Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur (einschließlich Computerprogramme), der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst, wenn sie "eigentümliche geistige Schöpfungen" sind (Originalwerke und Bearbeitungen). Beschränkt wird das Urheberrecht besonders durch die so genannten freien Werknutzungsrechte (zum Beispiel Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch). Die Schutzfrist endet im allgemein 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei Filmwerken nach 50 Jahren.
Literatur#
- R. Dittrich, Urheberrecht, 1988
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