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Verwaltungsstrafrecht#

Strafrecht, das von Verwaltungsbehörden zu vollziehen ist; Verfahren und allgemeiner Teil sind im Verwaltungsstrafgesetz 1991 geregelt, einzelne Straftatbestände sind in den verschiedenen Verwaltungsgesetzen enthalten (zum Beispiel Straßenverkehrsordnung, Gewerbeordnung). Straf- und Anonymverfügungen (gegen unbekannte Täter) werden ohne Ermittlungsverfahren erlassen, geringfügige Verwaltungsübertretungen werden mit Organmandaten geahndet.

Literatur#

  • R. Walter und H. Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 1991


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