Verwaltungsstrafrecht#
Strafrecht, das von Verwaltungsbehörden zu vollziehen ist; Verfahren und allgemeiner Teil sind im Verwaltungsstrafgesetz 1991 geregelt, einzelne Straftatbestände sind in den verschiedenen Verwaltungsgesetzen enthalten (zum Beispiel Straßenverkehrsordnung, Gewerbeordnung). Straf- und Anonymverfügungen (gegen unbekannte Täter) werden ohne Ermittlungsverfahren erlassen, geringfügige Verwaltungsübertretungen werden mit Organmandaten geahndet.
Literatur#
- R. Walter und H. Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 1991