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Waffenrecht#

Geregelt im Waffengesetz 1996, dient dem Schutz vor Missbrauch von Waffen; es bezieht sich auf Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie auf Munition und verbietet (zum Beispiel zerlegbare Waffen, Schlagringe und andere) bzw. beschränkt den Besitz, die Einfuhr, die Veräußerung, den Erwerb oder das Führen (Erfordernis eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte) von Waffen. Bestimmungen über Waffen enthalten auch das Beschuss- und das Kriegsmaterialgesetz.

Literatur#

  • K. Czeppan und andere, Das neue österreichische Waffengesetz, 1998