Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast

Weisung#

Eine von einem Verwaltungsorgan ausgehende Anordnung an untergeordnete Organe (interner Verwaltungsakt). Weisungen sind zu befolgen, es sei denn, die Weisung wurde von einem unzuständigen Organ erteilt oder die Befolgung der Weisung würde gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen. Richter sind in Ausübung ihres Amtes weisungsfrei; verschiedentlich sind durch Verfassungsgesetz auch andere weisungsfreie Organe eingesetzt.

Literatur#

  • R. Walter und H. Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 2000


Andere interessante NID Beiträge

Bild 'default'
*
Bild 'default'
*
Bild 'default'

Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren
Andere interessante Austria-Wiki Beiträge