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Wildschäden#

Die an uneingebrachten Bodenfrüchten, an Weide- und Angerflächen und im Wald durch jagdbares Wild verursacht wurden, sind vom Jagdausübungsberechtigten dem Geschädigten zu ersetzen. Hierüber entscheidet je nach Fall eine eigene schiedsgerichtsähnliche Verwaltungsbehörde. Schäden treten vor allem im Weinbau, Obstbau, bei Sonderkulturen (Sonnenblume, Sojabohne) und bei der Zuckerrübe sowie im Forst auf.