Wohnungsbeihilfe#
Aufgrund des Wohnungsbeihilfegesetzes von 1951 hatten alle Lohn- und Gehaltsempfänger Anspruch auf eine monatliche Wohnungsbeihilfe von 30 Schilling. 1983 wurde die Wohnungsbeihilfe aufgehoben und durch individuelle Förderungen ersetzt.
Literatur#
- T. Tomandl, Österreichisches Sozialrecht, 1985