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Zelten in der Bergen#

(Ausgelöst durch eine Darstellung in der Kleinen Zeitung. Details siehe bei Bergwelten

Darf ich im Wald mein Zelt aufschlagen?#

Das österreichische Forstgesetz erlaubt österreichweit die freie Betretbarkeit von Wald, aber „das Lagern bei Dunkelheit“ ist davon ausdrücklich ausgenommen. Das heißt, das Campen im Wald ist in ganz Österreich verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.

Was gilt für das Campen in den Bergen?#

„Für den Bereich oberhalb der Waldgrenze gibt es je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen“, erklärt Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein. In Kärnten, Niederösterreich und Tirol ist das Zelten außerhalb von Campingplätzen generell verboten. Bei Missachtung kann es hohe Strafen geben. In den anderen Bundesländern können Gemeinden Einschränkungen festlegen! In der Steiermark sind vom freien Touristenverkehr durch Weide landwirtschaftlich genutzte Gebiete ausgenommen, also Almen. Dort ist das Zelten also überall verboten.

Was ist bei schlechtem Wetter oder Verletzungen?#

Wenn man dadurch zu einer Nacht im Freien gezwungen ist, hat man keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Das ungeplante Notbiwak ist in ganz Österreich erlaubt.