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vom 17.09.2021, aktuelle Version,

Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds

Osterreich  Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds (VSF)p1
Staatliche Ebene Bund (und Länder)
Rechtsform Fonds des öffentlichen Rechts
Aufsicht Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Gründung 1988 (12. Kraftfahrgesetz-Novelle)

Der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds (VSF) ist ein Fonds des öffentlichen Rechts, der 1988 für Forschung im Bereich Verkehrssicherheit geschaffen wurde. Er finanziert sich aus dem Sonderbeitrag für die Wunschkennzeichen (Kennzeichen nach eigener Wahl) und ist am Österreichischen Verkehrsministerium (seit 2020 BMK) angesiedelt. Außerdem gibt es begleitend Verkehrssicherheitsfonds der Länder.

Geschichte

Das Wunschkennzeichen wurde per 1989 eingeführt, nachdem die alten, schwarzen Kennzeichen zugunsten der EU-einheitlichen Weißen abgeschafft wurden[1] (12. Kraftfahrgesetz-Novelle, 15. Juli 1988, § 48a KVG). Gleichzeitig wurde der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds eingerichtet (§ 131a KVG),[2] als Verwaltungsfonds beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Damit sollten die Einnahmen einem konkreten Zweck zugeführt werden.

Das Wunschkennzeichen erfreut sich seit gut 25 Jahren anhaltend großer Beliebtheit. Schon 2004 belief sich die aufgebrachte Gesamtsumme auf 50 Millionen Euro.[3] Auch 2011 auf 2012 beispielsweise konnte das Fondsvermögen um mehr als 1 Million Euro auf zu der Zeit rund 8,2 Millionen Euro vermehrt werden.[4]

Funktion

Der Verkehrssicherheitsfonds ist zweckgebunden „zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich“ vorgesehen  131a Abs. 1 KVG).[2] Er finanziert sich neben den Abgaben selbst auch aus den Erträgen aus Veranlagungen und allfälligen sonstigen Zuwendungen.

Die gesetzlichen Aufgaben sind  131a Abs. 4 KVG):[2]

a) die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung;
b) die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;
c) vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.

Außerdem dient er der Mitfinanzierung der Administration der Wunschkennzeichen und deckt seine eigene Verwaltung (Lit. d,e § cit.). Der Fonds erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der seit einiger Zeit vom Ministerium allgemein veröffentlicht wird.[5]

Die Einnahmen gehen zu 40 % an den Bund selbst, 60 % erhalten die Länder  131a Abs. 5 KVG).[2] Daher gibt es teilweise noch einmal Landesfonds:[6]

  • NÖ Verkehrssicherheitsfonds[7][L 1]
  • Salzburger Verkehrssicherheitsfonds[L 2]
  • Verkehrssicherheitsfonds Tirol[L 3][8]

Anderen Länder[9][10][L 4] lassen die Anteile direkt in die entsprechenden zweckgebundenen Budgets einfließen.

Die Vergabe von Förderungen durch den Bund folgt den eigenen VSF-Richtlinien. Dazu gehört, dass Projekte in der Regel über den Interessensbereich eines einzelnen Bundeslandes hinausgehen müssen (abgesehen von Pilotprojekten mit überregionalen Erkenntnissen), und keine reine Grundlagenforschung darstellen.[11] Es können vorab Förderungsansuchen gestellt werden, vereinzelt wird auch nachträglich „hervorragend abgeschlossenen Projekten aus dem akademischen Bereich (Masterarbeiten bzw. Diplomarbeiten oder Dissertationen), von denen ein positiver Einfluss auf die Verkehrssicherheit zu erwarten ist“, ein Anerkennungsbeitrag zuerkannt.[11]

Die Landesfonds und zweckgebundenen Förderungen fokussieren auf Themen, die das jeweilige Land betreffen.

  1. Amt der NÖ Landesregierung: Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive), noe.gv.at
  2. Salzburger Verkehrssicherheitsfonds (Memento vom 1. Juni 2015 im Internet Archive). salzburg.gv.at, Abt. Straßenbau und Verkehrsplanung
  3. Verkehrssicherheitsfonds Tirol. tirol.gv.at, Abteilung Verkehrsrecht
  4. Das Steirische Verkehrssicherheitsprogramm. steiermark.at, Abteilung Gesamtverkehr und Projektierung

Einzelnachweise

  1. Rund um das Wunschkennzeichen. auf Die Geldmarie, abgerufen am 15. März 2015.
  2. 1 2 3 4 12. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 375/1988, S. 2646 f (pdf, ris.bka, dort S. 12); § 131a Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F. (online, ris.bka).
  3. Mehr Kontrolle bei Verkehrssicherheitsfonds-Projekten. Wunschkennzeichen-Einnahmen stärker in Verkehrssicherheitsmassnahmen investieren. Presseaussendung ARBÖ, APA OTS0111, 2. August 2004.
  4. ARBÖ: Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds legt Geschäftsbericht für 2012 vor. Presseaussendung BMVIT, APA OTS0023, 1. Mai 2013.
  5. Vergl. hierzu Parlamentarische Anfrage Mittelverwendung des Verkehrssicherheitsfonds (VSF, "Wunschkennzeichen-Fonds") 12999/J, 8. November 2012; Beantwortung, Zu den Fragen 18 bis 20 und 25 bis 30 (pdf, parlament.gv.at).
  6. Vergl. Verkehrssicherheitsfonds: Vertreter der Länder, Städte und Gemeinden (Stand Mai 2014, pdf, bmvit.gv.at).
  7. NÖ Verkehrssicherheitsfonds, transparenzportal.gv.at
  8. Tiroler Verkehrssicherheitsfonds ("Wunschkennzeichenfonds"). transparenzportal.gv.at
  9. Förderung aus dem Verkehrssicherheitsfonds (Land Burgenland), transparenzportal.gv.at
  10. Förderung aus Wunschkennzeichenmitteln (Verkehrssicherheitsfonds) (Oberösterreich), transparenzportal.gv.at
  11. 1 2 Förderungen des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) 2015 (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive). Transparenzportal.gv.at, abgerufen am 16. März 2015 (Zitat ebenda).

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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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