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vom 06.12.2021, aktuelle Version,

Österreichisches Patentamt

Osterreich  Österreichisches Patentamt
Österreichische Behörde
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde nachgeordnete Dienststelle
Aufsicht Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Gründung 1. Jänner 1899
Hauptsitz Dresdner Straße 87, 1200 Wien
Behörden­leitung Mariana Karepova[1]
Website www.patentamt.at
Österreichisches Patentamt

Das Österreichische Patentamt ist die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Österreich mit Sitz in Wien. Es ist zuständig für Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Muster (Designs), Halbleitertopographie und Schutzzertifikatsanmeldungen. Weiteres bietet das Patentamt der Öffentlichkeit Informationen zu gewerblichen Schutzrechten und Schulungen an.

Geschichte

Das Österreichische Patentamt hat mit Inkrafttreten des österreichischen Patentgesetzes am 1. Jänner 1899 seine Tätigkeit aufgenommen. 1908 trat Österreich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- und Handelsmarken bei.

Am 1. Juli 1938 wurde das Österreichische Patentamt als „Zweigstelle Österreich“ dem Reichspatentamt eingegliedert. Beim Deutschen Reichspatentamt eingereichte Patentanmeldungen hatten für das Gebiet Österreich dieselbe Wirkung wie für das Deutsche Reich. 1940 wurde das deutsche Patentgesetz für Österreich in Kraft gesetzt. Durch die Wiederverlautbarung der österreichischen Rechtsvorschriften, durch das Patentschutz-Überleitungsgesetz im Jahr 1947 und die Schaffung zahlreicher Übergangsbestimmungen wurden wieder die rechtlichen Grundlagen für die unabhängige Tätigkeit des Amtes geschaffen. 1950 wurde – nachdem die Dokumentation des Amtes zugriffsbereit war – die Neuheitsprüfung wieder voll aufgenommen.

Im Jahr 1979 sind das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und der Zusammenarbeitsvertrag (ZV bzw. PCT - Patent Cooperation Treaty) für Österreich in Kraft getreten. Seitdem ist das Österreichische Patentamt als internationale Recherchenbehörde und als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde im Rahmen des Zusammenarbeitsvertrags tätig.

Seit Mai 2009 hat das Österreichische Patentamt im Rahmen des Patent Prosecution Highway (PPH) Übereinkünfte zur wechselseitigen Beschleunigung von Patentanmeldeverfahren mit zahlreichen Partnerämtern getroffen[2] und ist am 1. November 2014 dem Global PPH[3] beigetreten.[4]

Bis Ende 2013 war auch eine Zuständigkeit für Rechtsmittel gegen die Beschlüsse der Rechtsabteilungen und der Technischen Abteilungen gegeben. Berufungsinstanz gegen die Endentscheidungen der Nichtigkeitssenate des Österreichischen Patentamts war zwischen 1950 und 2014 der Oberste Patent- und Markensenat (OPM), der den Patentgerichtshof ersetzte. Von 2005 bis 2013 war der OPM auch Beschwerdeinstanz gegen die Endentscheidungen der Rechtsmittelabteilung.

Dem Österreichischen Patentamt wurde 1992 für das Anbieten von Service- und Informationsleistungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Rechtspersönlichkeit zuerkannt (Teilrechtsfähigkeit mit der Befugnis Vermögen und Rechte zu erwerben).[5] Der später als „serv.ip“ (stand für Service of Industrial Property) bezeichnete Bereich wurde auf Grund der wiederholten Kritik des Rechnungshofes[6] (u. a. Doppelfunktion des Präsidenten als Leiter des Patentamtes und Geschäftsführer des teilrechtsfähigen Bereiches) mit der Novelle des Patentgesetzes 2016[7] wieder aufgelöst und das Personal in den Hoheitsbereich übergeführt.

Mit Inkrafttreten der Novelle des Patentgesetzes am 1. Juni 2017 wurde diese Doppelkonstruktion beendet und eine organisatorische Neuausrichtung des Patentamts in die Wege geleitet.

Das Qualitätsmanagementsystem des Österreichischen Patentamts wurde Anfang 2020 mit dem internationalen Standard „ISO 9001:2015“ ausgezeichnet. Zertifiziert wurden alle Kernprozesse, wie die Prüfung und Erteilung von Schutzrechten, sowie die Managementprozesse und unterstützenden Prozesse.

Struktur

Der Präsidentin des Patentamtes sind (neben dem Büro der Präsidentin) die Nichtigkeitsabteilung, die Stabsstelle Finanzstrategie und Controlling sowie die Stabsstelle Strategie und Datenanalyse direkt unterstellt.[8] Die Gruppe Recht & Support und die Gruppe Technik werden von zwei der Präsidentin untergeordneten Vizepräsidenten geleitet.

Die Gruppe Recht & Support ist neben administrativen Belangen für internationale Beziehungen, externe und interne Kommunikation und Dokumentation, IT-Belange und den Rechtsbereich zuständig. Der Rechtsbereich ist in die Rechtsabteilungen Patent und Muster, österreichische Marken und internationales Markenwesen gegliedert. Diese sind für die Vollziehung der Gesetze in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

Die Gruppe Technik besteht aus einer Stabsstelle (neben administrativen Belangen für PCT-Angelegenheiten und das Patentregister zuständig) und sieben Technischen Abteilungen. Die Technischen Abteilungen sind für die Verfahren von Patent-, Gebrauchsmuster- und Schutzzertifikatsanmeldungen sowie Einspruchsverfahren zuständig.

Das Österreichische Patentamt ist auch für Nichtigkeitsverfahren zu Schutzrechten zuständig. Seit 1. Jänner 2014 sind auf Basis der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 als Rechtsmittelinstanzen das Oberlandesgericht (OLG) Wien für Rekurs bzw. Berufung und der Oberste Gerichtshof (OGH) für Revisionsrekurs bzw. Revision zuständig.

Statistik

Anmeldungen und aufrechte Schutzrechte

Im Jahr 2019 wurden am Österreichischen Patentamt 2.274 Patent-, 450 Gebrauchsmuster- und 61 Schutzzertifikatsanmeldungen eingereicht.[9] Es wurden 1.112 Patente und 83 Schutzzertifikate erteilt sowie 465 Gebrauchsmuster registriert. Insgesamt waren etwa 174.000 Schutzrechte zu Erfindungen aufrecht (davon 161.639 als EP-Patente, 10.015 als österreichisches Patent und 2.732 als Gebrauchsmuster).

Es wurden 6.261 nationale Markenanmeldungen eingereicht und 5.172 Marken registriert, womit 98.957 Zeichen im Jahr 2019 als nationale Marke geschützt waren. 121.102 Zeichen waren zusätzlich als internationale Marken geschützt. Es gab im Jahr 2019 am Österreichischen Patentamt 583 Musteranmeldungen, 516 Muster wurden registriert und 8.470 Muster waren aufrecht.

Entwicklung

2012 2014 2016 2017 2018 2019
Schutzzrechte: (angemeldet / aufrecht)
Patente 2.552 / 10.715 2.363 / 10.231 2.315 / 10.200 2.305 / 10.098 2.207 / 10.070 2.274 / 10.015
Gebrauchsmuster 711 / 3.908 748 / 3.330 679 / 3.178 595 / 2.901 537 / 2.863 450 / 2.732
Marken 6.506 / 109.384 6.105 / 107.279 5.659 / 103.090 4.513 / 100.917 5.931 / 100.946 6.261 / 98.957
Muster 1.051 / 12.291 881 / 10.383 593 / 9.680 781 / 9.490 483 / 8.844 583 / 8.470
EP-Patente 148.494 / 100.313 151.981 / 108.263 159.353 / 132.676 101.120 / 136.782 174.317 / 157.524 181.406 / 161.639
Internationale Marken 13.053 / 181.729 12.634 / 158.000 10.848 / 163.318 10.551 / 131.722 10.880 / 126.904 10.252 / 121.102

Personal und Budget

Im April 2017 hatte das Amt 122 Mitarbeiterinnen und 124 Mitarbeiter[10]. Das Österreichische Patentamt nahm gemäß Bundesvoranschlag 2017[11] im Jahr 2015 etwa 37,5 Millionen Euro an Gebühren ein und verzeichnete Ausgaben von ca. 19,5 Millionen Euro (davon ca. 13,3 Millionen Euro Personalkosten). Bemerkenswert ist das einzige im Bundesvoranschlag vorgegebene Wirkungsziel im Rahmen des Globalbudgets des Österreichischen Patentamtes, wonach eine Steigerung des Anteils von Frauen, die das System des gewerblichen Rechtsschutzes nutzen, insbesondere Patente, Marken und Muster erreicht werden soll.

Literatur

  • Österreichisches Patentamt (Hrsg.): 100 Jahre Österreichisches Patentamt. 1899-1999 Festschrift. 1. Auflage. Österreichisches Patentamt, Wien 1999.

Einzelnachweise

  1. Stöger bestellt neue Patentamts-Präsidentin – Presseaussendung OTS0172, 22. September 2015. Abgerufen am 24. September 2015.
  2. Das Österreichische Patentamt öffnet Türen in Japan (Memento vom 23. Dezember 2016 im Internet Archive)
  3. Patent Prosecution Highway Portal Site. Abgerufen am 6. September 2016.
  4. Geschäftsbericht 2014. (PDF; 3,2 MB) PPH und Global PPH. In: Website des ÖPA. S. 8–9, abgerufen am 15. März 2017.
  5. § 58a Patentgesetz 1970 Fassung vom 5. Dezember 1992. Abgerufen am 13. Juli 2017.
  6. Bericht des Rechnungshofes zum Patentamt 2012, Seite 515. Abgerufen am 15. Mai 2018.
  7. 71. Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (BGBl. 71/2016), ausgegeben am 1. August 2016. Abgerufen am 6. September 2016.
  8. Geschäftsverteilung und Personaleinteilung gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 Abs. 2 und 3 Patentgesetz 1970, Stand 1.1.2017. (PDF; 0,68 MB) als Anhang im Patentblatt Nr. 1 vom 15. Jänner 2017 Teil I. In: Website des ÖPA. S. 7–62, abgerufen am 15. März 2017.
  9. Österreichisches Patentblatt 2020, Nr. 7 (Juli). (PDF; 341 KB) In: Website des ÖPA. S. 40ff, abgerufen am 22. Oktober 2020.
  10. Jahresbericht 2017, Infografik. (jpg; 0,17 MB) In: Website des ÖPA. Abgerufen am 15. Mai 2018.
  11. Bundesvoranschlag 2017, Teilheft Untergliederung 41: Verkehr, Innovation und Technologie. (PDF; 0,96 MB) In: Website des BMF. S. 23–30, abgerufen am 11. Mai 2017.